Wir sind überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Neben dem Familien- und Erbrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Medizinrecht gewährleisten wir die intensive Beratung und Vertretung sowohl im Bereich der privaten und betrieblichen Vermögensübergabe wie auch der erbrechtlichen Vorsorge. Dabei erfolgt eine sorgfältige Abstimmung mit kooperierenden Steuerberatern und Notaren.
Herr Rechtsanwalt Gaede betreut neben den Mandaten die in den Bereich seiner Fachanwaltszulassung fallen, also Arbeitsrecht und Familienrecht einschließlich Vermögensnachfolgeregelungen auch den Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts einschließlich Wirtschaftsstrafrecht. Im besonderen Maße hat er sich zudem im medizinrechtlichen Bereich auf das Arzt- und Vertragsarztrechtes spezialisiert. Er ist zudem im Arzthaftungrecht engagiert.
Herr Rechtsanwalt Gaede, der lange Jahre auch in einer strafrechtlichen orientierten Kanzlei als Anwalt tätig war, widmet sich des weiteren dem Wirtschaftsstrafrecht und der damit zusammenhängenden Strafverteidigung .
Frau Rechtsanwältin Martina Gaede betreut vorwiegend familienrechtliche Mandate und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete. Hierzu gehört insbesondere das Erbrecht. Weitere Schwerpunkte sind das Insolvenzrecht sowie das Mietrecht.
Wir vertreten Sie an den Amts- und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten, den Finanz-,Sozial-und Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebite sowie den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes.